Anhang zur Finanzordnung des BLV - Änderungen zum 01.01.2016
21.12.2015
BLV
Die Änderungen im Überblick:
- §4 (1) - Gebühren für Finisher: "Volks-, Straßen-, Berg- und Crossläufe" werden entsprechend der neuen DLO unter dem Begriff "stadionferne Veranstaltungen" zusammengefasst. Außerdem wurde der Absatz um einen Satz zu möglichen Ausnahmen der Gebühr ergänzt.
- §4 (2) - Die Genehmigungsgebühren für Veranstaltungen werden aufgrund des gestiegenen DLV-Anteils (von 6€ auf 10 €) von 21 € auf 25 € angehoben.
- §4 (4) zu Lehrgangsgebühren entfällt
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