Änderungen/Hinweise im Wettkampfwesen 2017
20.12.2016
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BLV
Die Regelungen des Ausländer-Startrechts im Überblick:
DLV: Bei Deutschen Meisterschaften sind nur Athleten/innen startberechtigt, welche die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Startrecht für einen deutschen Verein besitzen.
SLV: Bei Süddeutschen Meisterschaften sind alle Athleten/innen startberechtigt, welche die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Startrecht für einen Verein im Bereich des SLV besitzen.
Darüber hinaus sind ausländische Athleten/innen mit einem Startrecht für einen SLV-Mitgliedsverein startberechtigt, wenn das Startrecht seit mindestens einem Jahr besteht.
BW: Bei BW-, BLV- und WLV-Meisterschaften sind alle Athleten/innen startberechtigt, welche die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Startrecht für einen Verein des BW-Bereiches besitzen.
Darüber hinaus sind ausländische Athleten JU20 und älter mit einem Startrecht für einen BW-Mitgliedsverein startberechtigt, wenn das Startrecht seit mindestens einem Jahr besteht.
Ausländische Athleten JU18 und jünger mit einem Startrecht für einen BW-Mitgliedsverein sind ohne die einjährige Wartefrist startberechtigt.
Bestenliste
Ab 2016 wird neben den LV-Bestenlisten auch eine BW-Bestenliste für die Altersklassen JU16 und älter erstellt. Dabei ist die Bestenliste ab JU18 durchlässig.
Gemeinsame BW-Wertung bei JU16-Meisterschaften
Bisher wurde nur bei Cross- und Waldlaufmeisterschaften der Jugendlichen U16 eine gemeinsame BW-Wertung durchgeführt. Ab 2017 wird die gemeinsame BW-Wertung auch auf die Langstrecken- und die Langstaffelmeisterschaften ausgeweitet.
Bei den BLV-/WLV-Einzelmeisterschaften der JU16 wird die Langstrecke nicht mehr durchgeführt.
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