Wechselfrist für Vereinswechsel beginnt heute am 01.Oktober 2026

  01.10.2026    BLV Top-News BLV BLV-Wettkampf
In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November 2026 findet die offizielle Wechselfrist für Vereinswechsel zum 01.01.2027 statt.

Athleten und Athletinnen können in dieser Zeit ihren Verein ohne eine Sperrfrist zum 01.01.2027 wechseln. Anträge dazu können ab sofort beim Badischen Leichtathletik-Verband via ladv eingereicht werden. Der abgebende Verein hat dann 21 Tage Zeit dem Wechsel zuzustimmen. Sollte der Verein sich bis zum Ablauf dieser Frist nicht gemeldet haben, gilt der Wechsel automatisch als genehmigt. Eine Ablehnung des Wechsels ist nur bei schwerwiegenden Gründen, wie z.B. ausstehenden Schulden des Athleten zulässig (siehe dazu auch DLO).

Innerhalb der Wechselfrist können auch Startgemeinschaften (StG) und Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) gegründet und zum 01.01.2027 beantragt werden. 

Eine Liste der aktuellen Vereinswechsel werden wir wieder auf unserer Homepage veröffentlichen, außerdem gibt es dort auch noch weitere Informationen rund um das Thema Vereinswechsel, Startgemeinschaften und LGs - Badischer Leichtathletik-Verband e.V.: Vereinswechsel / LG's / StG's

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