Wechsel des Startrechts
23.09.2013
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BLV
Hier einige Hinweise:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Vordruck 2.75 (Startpassantrag) bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Liegt dem neuen Verein die schriftliche Freigabe vom abgeben-den Verein vor, so ist diese dem Antrag beizufügen.
Sollte dies nicht der Fall sein, fordert die Geschäftsstelle diese vom bisherigen Verein an.
Wichtig ist, der Antrag muss spätestens am 30.11.2013 der BLV-Geschäftsstelle vorliegen. Das neue Startrecht wird dann zum 01.01.2014 gültig.
Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) § 4,
Ziff. 4.3.
Maria Volk