Startgemeinschaft (StG)<br>Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
  23.10.2012 •     BLV


Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem entsprechenden Formblatt (sh. BLV-Homepage) bis zum 30.11.2012 bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereines) müssen ebenfalls bis zum o.a. Termin gemeldet werden. Auflösungen (mit Unterschrift der beteiligten Vereine) können formlos bis 30.11.2012 mitgeteilt werden.
Werden keine Änderungen eingereicht, besteht die Startgemeinschaft weiter.
Das genaue Verfahren regelt die DLO § 2, Ziff. 2.2 sowie DLO Anhang 1.

Maria Volk