Staffel-Starts von Startgemeinschaften<br>Zusatzbestimmung für den Jugendbereich
  02.01.2007 •     BLV


In den letzten Wochen wurde an den DLV häufig eine Frage zu Starts bei Jugendmeisterschaften gestellt, durch deren Beantwortung eine Präzisierung der Zusatzbestimmungen für die Startgemeinschaften sinnvoll erscheint.

Die Vorgabe in den Bestimmungen zur Bildung von Startgemeinschaften (SG) besagen, dass sich eine SG nur auf eine Altersklasse bezieht. Aus gegebenem Anlass ist folgende Präzisierung notwendig:
Wurde eine Startgemeinschaft für Staffeln der B-Jugend (männlich oder weiblich) gebildet, so darf diese B-Jugend-Staffel in bestimmten Fällen auch für A-Jugend-Meisterschaften gemeldet werden, ohne dass darunter die ausschließliche Startberechtigung für B-Jugend-Wettkämpfe leidet.

Dies gilt für solche Meisterschaften, in denen dieser Staffelwettbewerb auf dieser Ebene nur für die A-Jugend ausgeschrieben ist. Das betrifft z.B. die 4x200m bei der Jugend-Hallen-DM und die 4x400m / 3x1000m / 3x800m bei deutschen Jugendmeisterschaften. Da für diese Staffeln keine B-Jugend-DM ausgetragen wird, dürfen SG-Staffeln der B-Jugend daran teilnehmen. Gleiches gilt sinngemäß auch für Landesmeisterschaften.

Da aber in den meisten LV sowohl A- als auch B-Jugend-Hallenmeisterschaften bzw. Langstaffel-Titelkämpfe ausgetragen werden, sind auf dieser Ebene nur wenige Staffeln betroffen. Wenn also Hallen-Landesmeisterschaften sowohl für die A-Jugend als auch für die B-Jugend (an einem anderen Termin) ausgetragen werden, darf eine SG-B-Jugendstaffel nur an der B-Jugend-Landesmeisterschaft teilnehmen.