Neue Förderlinie „Integration“ fördert Kooperationsmaßnahmen speziell für geflüchtete Kinder und Jugendliche
  16.02.2017 •     BLV


Das Kultusministerium richtet im Kooperationsprogramm Schule-Verein eine neue Förderlinie ein. „Ziel ist es, die schuli-sche Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zusätz-lich zu unterstützen“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Ei-senmann am 10. Februar. Bezuschusst werden deshalb ab so-fort regelmäßige außerunterrichtliche Bewegungs- und Sport-angebote, an denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Fluchterfahrung teilnehmen. Für die neue Förderlinie stehen im Rahmen des Solidarpakts III Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Martin Lenz, Präsident des Badischen Sportbundes Nord, begrüßt dies: “Unsere Vereine sind mit die stärksten Partner der Schulen. Denn: Sport ist gelebte Integration! Das Kooperationsprogramm Schule-Verein ist seit Jahrzehnten ein erfolgreiches Projekt, bei dem Schulen und Sportvereine sehr viel voneinander profitieren. Ich bin mir sicher, dass diese Zusammenarbeit nun auch speziell für geflüchtete Kinder und Jugendliche nur Positives mit sich bringt.“

Maßnahmen im zweiten Schulhalbjahr 2016/17
Die Umsetzung der neuen Förderlinie erfolgt durch die baden-württembergischen Sportbünde. Der Badische Sportbund Nord nimmt ab sofort Anträge für neue Kooperationsmaßnahmen entgegen, die noch im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/17 stattfinden. Schulen und Vereinen, denen es möglich ist, sehr kurzfristige Bewegungs- und Sportangebote einzurichten, die den Bedingungen der neuen Förderlinie entsprechen, können bis zum 1. März 2017 neue Anträge stellen. Diese Kooperationen werden für das zweite Schulhalbjahr mit 230 Euro gefördert.
Bereits bestehende und bewilligte Kooperationsmaßnahmen können in eine Maßnahme im Rahmen der Förderlinie umgewandelt werden, wenn sie ebenfalls den Bedingungen der neuen Förderlinie entsprechen. Diese werden dann mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 460 Euro gefördert.

Als Kooperationsmaßnahmen können regelmäßige Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen in den verschiedenen Sportarten beantragt werden. Wie beim Regelprogramm teilen sich Schulen und Sportvereine die Trägerschaft für die Kooperationsmaßnahme, Zuschussempfänger ist der Sportverein.
Grundvoraussetzung für eine Maßnahme im Rahmen der neuen Förderlinie ist, dass Kinder und Jugendliche aus VKL-Klassen* oder VABO-Klassen** daran teilnehmen.

Anträge für das Schuljahr 2017/18
Für das Schuljahr 2017/18 können die Maßnahmen der Förderlinie „Integration“ im Rahmen des gewohnten Antragsverfahrens Kooperation Schule-Verein beantragt werden.

Ansprechpartnerin beim Badischen Sportbund Nord:
Frau Elke Moser Email: E.Moser@Badischer-Sportbund.de Telefon: 0721 / 1808-29

Weitere Infos finden Sie hier

*VKL - Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen
*VABO - Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen
Kinder und Jugendliche in VBK oder VABO-Klassen erhalten eine intensive Sprachförderung und werden auf den Wechsel in eine Regelklasse vorbereitet. Insgesamt besuchen derzeit etwa 30.500 Schülerinnen und Schüler eine VKL und 9.500 Schülerinnen und Schüler eine VABO-Klasse.