Hinweise zum Kampfrichternachweis-Formular
  02.03.2017 •     BLV


Um die Bestenlistenfähigkeit einer Leichtathletikveranstaltung zu gewährleisten, muss an jeder Wettkampfstätte mindestens ein ausgebildeter Kampfrichter eingesetzt werden.

Diese Bedingung wollen wir ab diesem Jahr mit dem Kampfrichternachweis-Formular erfüllen. Das Formular ist für alle ab dem 1. April 2017 stattfindenden Veranstaltungen auszufüllen und an die BLV-GS zu senden.

Weitere Informationen

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