Hinweis: Vereinswechsel zwischen 01. Oktober und 30. November

  11.10.2023    BLV Top-News BLV BLV-Wettkampf
Seit 1. Oktober läuft die zweimonatige Frist für Vereinswechsel. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für Vereine und Athlet:innen zusammengefasst.

Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athlet:innen ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von "Startgemeinschaften" sind an diesen Zeitraum gebunden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erst nach Ende der Wechselfrist erfolgt. Startrechtswechsel, LG-Änderungen, etc. werden dementsprechend erst ab Mitte Dezember online auf ladv verfügbar sein.

Alle Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Athlet:innen können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31. Dezember für ihren "alten" Verein starten.

Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / LG auf dem entsprechenden Formular (Startpass-Antrag als Änderungsantrag) beim BLV (gs(@)blv-online.de) eingereicht werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag am 30. November bis 23:59 Uhr beim BLV eingegangen ist. Das neue Startrecht wird dann zum 1. Januar erteilt.

Auf dem Antrag unbedingt vermerken:

  • Die Erklärung/Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2024.
  • Verzichtserklärung des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein.

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden, die eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vorschreibt. Weitere Hinweise zu Fragen des Startrechts finden Sie im § 4 der DLO.

>> Hier veröffentlichen wir regelmäßig aktuelle Zwischenstände der Vereinswechsel 2023/2024.
>> Weitere Informationen des BLV finden sie hier.
>> Weitere Einzelheiten sind in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung §4 (Startrecht) nachzulesen.

erstellt von BLV