Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen

  18.05.2012    BLV
Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21.April wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:

- Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert.

- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zu beantragen.

- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer  gelöscht.

(Wir bitten um Beachtung und Weitergabe der Information.)

Mit freundlichen Grüßen
Heide Rowold
Projektmitarbeiterin Wettkampforganisation

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