Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen
- Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert.
- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zu beantragen.
- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.
(Wir bitten um Beachtung und Weitergabe der Information.)
Mit freundlichen Grüßen
Heide Rowold
Projektmitarbeiterin Wettkampforganisation
DEUTSCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
Tel.: +49 / (0) 6151 / 77 08 85
Fax: +49 / (0) 6151 / 77 08 75
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