Ausnahmeregelung bei der DOSB-Lizenzverlängerung

  29.04.2021    BLV
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen mussten in den letzten Monaten viele Fortbildungen abgesagt werden. Aktuell gibt es bei der Verlängerung von DOSB-Lizenzen deshalb eine Sonderregelung.

DOSB Lizenzen im C- und B-Bereich, die im Jahr 2020 ausgelaufen sind bzw. im Jahr 2021 auslaufen werden, können aktuell ohne absolvierte Fortbildungen um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages verlängert werden. Normalerweise erfordert eine DOSB-Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Unterrichtseinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. 

Für die Verlängerung von Trainerlizenzen ist es erforderlich, dass Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung an baar(@)blv-online.de schicken. 

Weitere Informationen zur Lizenzverlängerung sind hier zu finden. 

erstellt von BLV