Wichtige Änderung beim Beenden des Starrechts:
Auf Grund eines neuen Zusatzes in der Deutschen Leichtathletik Ordnung (DLO) werden Startpässe ab sofort vom Badischen Leichtathletik-Verband nur noch zum Ende des laufenden Jahres beendet.
Eine entsprechende Anpassung in ladv gibt es bereits: Wird künftig ein aktiver Startpass vom Verein beendet, ist automatisch der 31.12. des aktuellen Jahres voreingetragen. Dieses Datum kann nur in Sonderfällen (z. B. Auflösung des Vereins, Umzug des Athleten) geändert werden.
Von den Kosten her macht das keinen Unterschied, da die Startpässe immer für das laufende Jahr berechnet werden, unabhängig vom Kündigungsdatum.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema Startrecht und Wechsel findet ihr hier.