Wettkampfwesen / Meldungen
  22.02.2013 •     BLV


Da es in letzter Zeit immer wieder bei Meldungen zu Meisterschaften zu Unregelmäßigkeiten kommt, möchten wir nochmals ausführlich auf folgende Punkte hinweisen:

Meldungen zu Meisterschaften
Meldungen zur Teilnahme an Badischen, Baden Württembergischen, Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften werden nur angenommen, wenn eine gültige Startlizenz nachgewiesen werden kann (Angabe der Athleten-Nummer).

Auch Online-Meldungen (LADV) können ohne gültige Starlizenz nicht getätigt werden. Zur Erlangung des Startrechts muss der Antrag (Startpassantrag) spätestens 14 Tage vor dem Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung auf der Geschäftsstelle des Badischen Leichtathletik-Verbandes vorliegen. Später eingehende Anträge berechtigen nicht mehr zur Teilnahme an dieser Meisterschaft.

Anhang zur Finanzordnung des BLV

Verstöße im Meldewesen zu Meisterschaften
Falsche Formulare, fehlende oder falsche Angaben (z.B. falsche oder fehlende Jahrgänge, Qualifikationsleistungen usw.) werden mit  40,00 € berechnet.

Wir bitten die Vereine, dies bei den nächsten Meldungen für Meisterschaft zu berücksichtigen und ordnungsgemäß und korrekt die Meldungen anzugeben.