Wechsel des Startrechts
  06.10.2008 •     BLV


Der Zeitraum für Vereins-/Startrechtswechsel ist vom 01.10. bis 30.11. eines Jahres festgelegt.

Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Vordruck 2.75 (Startpassantrag) bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss der BLV-Geschäftsstelle spätestens am 30.11.2008 vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2009 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs. 4-6.