Wechsel des Startrechts
06.10.2008
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BLV
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Vordruck 2.75 (Startpassantrag) bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag muss der BLV-Geschäftsstelle spätestens am 30.11.2008 vorliegen. Das neue Startrecht wird zum 01.01.2009 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Leichtathletik-Ordnung (LAO) § 4, Abs. 4-6.