Leichtathletik-Gemeinschaft (LG)<br>Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
  23.09.2013 •     BLV


Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines jeden Jahres – mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres – bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Die gleichen Fristen gelten für den Bei- oder Austritt eines Vereines.


Das genaue Verfahren regelt die DLO § 2, Ziff. 2.1.

Maria Volk