Leichtathletik-Gemeinschaft (LG)<br>Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
10.10.2011
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BLV
Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines jeden Jahres – mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres – bei der BLV-Geschäftsstelle beantrag werden. Die gleichen Fristen gelten für den Bei- oder Austritt eines Vereines.
Einzelheiten sind in der LAO § 2, Abs. 2+3 nachzulesen.
M. Volk