Leichtathletik-Gemeinschaft (LG)<br>Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
  10.10.2011 •     BLV


Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines jeden Jahres – mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres – bei der BLV-Geschäftsstelle beantrag werden. Die gleichen Fristen gelten für den Bei- oder Austritt eines Vereines.

Einzelheiten sind in der LAO § 2, Abs. 2+3 nachzulesen.

M. Volk