Grundsatzpapier des DLV zur Ethik des Leistungssports (Vom DLV-Verbandsrat am 05.05.2006 beschlossen)
  10.05.2006 •     BLV


1.    Der DLV bekannt sich zu einem ethisch verantwortbaren Leistungssport. Ethisch verantwortbar ist der Leistungssport nur, wenn das Gleichheits- Leistungs- und Konkurrenzprinzip unter der Maxime des Fair Play Gültigkeit haben. Nur unter dieser Voraussetzung entfaltet der Leistungssport eine Symbolfunktion für die Leistungsgesellschaft.

2.    Doping verletzt die ethisch-moralischen Grundlagen des Sports. Doping stellt die Maxime des Fair Play in Frage. Doping hebt die Chancengleichheit auf, durch Doping verliert jegliche, sich aus einem Wettbewerb ergebende Rangfolge ihre Legitimation. Sport wird so zur Show ohne ethische Substanz. Deshalb ist jede Form des Dopingbetrugs zu bekämpfen.

3.    Die Dopingbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von internationalen Organisation, Staat, Sportverbänden, Trainern, Managern und insbesondere den Athleten.

4.    Der DLV bewertet die ethisch verantwortbare Leistung höher als den Erfolg um jeden Preis und wird dies in seiner Förderung umsetzen.

5.    Der DLV verpflichtet sich, Doping in jeder Form konsequent zu bekämpfen, die Dopingprävention künftig durch die Einbindung von Dopingopfern zu intensivieren und nur noch Trainer finanziell zu fördern oder zu bezahlen, die sich zuvor vertraglich verpflichtet haben, neben der fristlosen Kündigung, auch beachtliche Vertragsstrafen für den Fall der Unterstützung oder möglichen Nichtverhinderung des Dopings in Kauf zu nehmen.

6.    Der DLV fordert von allen Leistungssportlern, insbesondere von den Mitgliedern der Nationalmannschaften, ein offensives Bekenntnis zum dopingfreien Sport. Der DLV fordert die Manager der Athleten auf, sich am Kampf gegen Doping offensiv, sowohl inhaltlich als auch finanziell, zu beteiligen. Der DLV fordert vom neuen DOSB, die NADA stärker finanziell zu unterstützen und ein Dokumentationszentrum zum Doping im Leistungssport und zu den Opfern des Dopings einzurichten.

7.    Der DLV fordert die Bundesregierung auf, im Bereich des Dopings die nationalen Gesetze so zu verschärfen, dass eine ernsthafte, abschreckende Wirkung damit verbunden wird. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die strafprozessualen Mittel zur Verfügung zu stellen, um Sachverhalte auch effizienter aufklären zu können. Insbesondere wird bereits die Strafbarkeit des Besitzes von Dopingsubstanzen durch Betreuer und Trainer gefordert. Ferner sollen die Möglichkeiten geschaffen werden, die Betreuungspersonen der Athleten, die Doping unterstützen, fördern oder eine mögliche Verhinderung unterlassen, strafrechtlich zu belangen:

8.    Der DLV fordert die WADA auf, mehr Mittel für die Forschung zum verbesserten Nachweis verbotener Substanzen bereit zu stellen. Der DLV fordert die IAAF auf, die Anzahl der internationalen Trainingskontrollen vor allem in den Ländern zu erhöhen, in denen kein nationales Dopingkontrollsystem besteht, Trainingskontrollen nur noch ohne Voranmeldungszeiten zu akzeptieren und bei Dopingverstößen die zu unrecht ausbezahlten Preisgelder zurück zu fordern.

Peter Schmitt