BSB Freiburg versichert alle gewählten und berufenen Ehrenamtlichen in der VBG
  13.01.2017 •     BLV


Mit Wirkung vom 1.1.2017 hat der BSB Freiburg über den bestehenden Sportversicherungsvertrag mit der ARAG hinaus für die ehrenamtlich in Sportvereinen und Sportverbänden Engagierten nochmals den Versicherungsschutz verbessert und für alle gewählten und beauftragten

Ehrenamtlichen in seinen Mitgliedsorganisationen die sogenannte „Ehrenamtsversicherung“ mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) abgeschlossen.

Von dieser Ehrenamtsversicherung profitieren alle gewählten und beauftragten Ehrenamtlichen beim BSB Freiburg selbst und natürlich bei allen Mitgliedsvereinen und Mitgliedsverbänden, einschließlich deren egionalen Untergliederungen wie Kreise, Bezirke oder Gaue. Dieser Personenkreis
wird ab dem Jahresbeginn 2017 in Südbaden bei der Ausübung seines Ehrenamtes im Falle eines Unfalles wie ein Arbeitnehmer behandelt, Betroffene erhalten also den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dieses Gesetz eröffnet die Möglichkeit, gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger zu versichern. Dabei wird der Begriff des Ehrenamtes weit ausgelegt. Es werden auch Personen versichert, die in ein laut Satzung des Vereins/Verbandes vorgesehenes Amt berufen werden, sofern die Satzung eine solche Berufung anstelle einer Wahl ermöglicht. Wichtig ist, dass reine Vereinsmitglieder, die ihren Sport ausüben, nicht in den Genuss dieser Ehrenamtsversicherung kommen, denn für sie steht der Sportversicherungsvertrag mit der ARAG zur Verfügung.

Die Beiträge für diese neue VBG-Ehrenamtsversicherung übernimmt der BSB Freiburg und entlastet damit seine Mitgliedsorganisationen. Sofern von Mitgliedsverbänden Mitgliedsvereinen in Eigenregie gleichlautend abgeschlossene Versicherungen mit der VBG bereits vereinbart wurden, sollte eine Mitteilung mit dem Hinweis auf den neuen Vertrag an die VBG erfolgen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass jeder Unfall zunächst beim Versicherungsbüro der ARAG zu melden ist, da deren Leistungen unabhängig von der VBG zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist jedoch der Unfall auch bei der VBG anzumelden. Diese Meldungen sind auch online möglich.