Änderungen DLO: Zusätzliche Bearbeitungsgebühr
  20.01.2013 •     BLV


Gemäß Verbandsrat-Beschluss des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) vom 24. Februar 2012 sind ab dem 1. Januar 2013 bei fehlerhaften und/oder falschen Meldungen zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig (s. § 12/DLO und § 2/GBO und Allg. Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften 2013).

Nach Eingang und Prüfung der Meldungen für die Deutschen Hallen-Mehrkampfmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften im Hallen-Bahngehen 2013 in Frankfurt-Kalbach (26./27. Januar) wurden folgende Mängel und Fehler in den abgegebenen Meldungen festgestellt:

  • Meldeleistungen entsprachen nicht den in der Ausschreibung definierten Mindestleistungen
  • der in der Ausschreibung festgelegte Qualizeitraum wurde nicht eingehalten
  • Meldungen hatten den Vermerk „Sonderantrag gestellt“, jedoch lag zum Meldeschlusstermin kein Sonderantrag vor
  • Athleten ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung (nicht teilnahmeberechtigte Altersklasse) wurden dennoch gemeldet

Diese Meldungen wurden fälschlicherweise an den ausrichtenden Landesverband und DLV weitergegeben, anschließend jedoch vom DLV aus der Meldeliste gestrichen, so dass diese Athleten für die Veranstaltung in Frankfurt-Kalbach nicht teilnahmeberechtigt sind.

Für diese Mängel bzw. Fehler sind zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 20,00 Euro (pro fehlerhafte Meldung) bzw. von 50,00 Euro (pro falscher Meldung) fällig, die die feststellende Institution (in diesem Falle der DLV) dem Verein in Rechnung stellt.

Aus Kulanzgründen erlässt der DLV bei dieser ersten Veranstaltung den Vereinen diese zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Doch schon zur nächsten Veranstaltung (DM Jugend Halle 2013) wird bei fehlerhafter und/oder falscher Meldung die zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Der DLV weist daher nochmals auf eine korrekte Meldeabgabe der Vereine hin.
 
DLV