Meldungen zu Meisterschaften

Die Abgabe der Meldungen durch die Vereine für alle Badischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften erfolgt ausschließlich online über das Meldeportal https://ladv.de - sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

Meldungen ohne Angabe der Startpassnummer und Qualifikationsleistung sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Der Startpass ist beantragt, aber die Startpassnummer liegt noch nicht vor. Gemäß §3.3 des Anhangs der BLV-Finanzordnung muss der Startpassantrag spätestens sechs Werktage vor dem jeweiligen Meldeschluss bei der BLV-Geschäftsstelle online vorliegen.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung und die Erstellung eines LADV-Benutzerkontos finden Sie im Handbuch "Online-Meldungen für Melder".

 

LADV-Berechtigungscodes

Sie benötigen zusätzlich zum kostenlosen Benutzerkonto (mit der Freigabe für "Online-Meldungen") einen Master- oder Vereinscode zur zusätzlichen Sicherheit. Der Mastercode berechtigt Sie zur Meldung für Meisterschaften. Mit dem Vereinscode können Sie weiteren Personen Ihres Vereins mit eigenem Login auch Meisterschaftsmeldungen erlauben. 
Die Beantragung der Codes erfolgt ebenfalls online über LADV. Das Handbuch "Online-Meldungen für Melder" erklärt unter 4.0, wie man einen Master- oder einen Vereinscode beantragen kann.
Dieses erläutert ebenfalls den Ablauf der Onlinemeldungen.

 

Meldungen für Deutsche Meisterschaften

Mindestleistungen für die Teilnahme an Deutsche Meisterschaften müssen bis zum Meldeschluss erzielt werden. Windbegünstige Leistungen (>+2,0m/s) werden nicht anerkannt. Der jeweilige Qualifikationszeitraum ist der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Hallenleistungen werden für Freiluftveranstaltungen nicht anerkannt.

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderzulassung gestellt werden, wenn keine Mindestleistung vorliegt. Dieser muss fristgerecht und ordnungsgemäß beantragt werden (s. Allg. Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften).

 

Prüfung der Meldeprotokolle & der Gesamt-Teilnehmerliste

Nach dem Meldeschluss und der anschließnenden Meldebearbeitung werden die Meldeprotokolle verschickt. Diesen ist die Entscheidung über Zulassung/Ablehnung der Athletinnen und Athleten zu entnehmen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und beachten etwaige Hinweise! Zusätzlich werden die Meldelisten in der Regel zeitnah nach Meldeschluss auf LADV veröffentlicht. Bitte kontrollieren Sie, ob die gemeldeten Athletinnen und Athleten korrekt und vollständig erfasst wurden. Fehler lassen sich im Vorfeld leichter ausbügeln, als in der Hektik der Veranstaltung.


Organisationsgebühren

Die Aufstellung der Organisationsgebühren für Badische und Baden-Württembergische Meisterschaften finden Sie hier.

Die Organisationsgebühren bei Badischen und Baden-Württembergischen Meisterschaften werden nicht mehr bar vor Ort beglichen, sondern nach der Veranstaltung durch den BLV in Rechnung gestellt.

Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, empfehlen wir den Vereinen die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die BLV-Geschäftsstelle unter gs(@)blv-online.de oder per Fax 0721/18385-20.

>> Download Formular "SEPA-Lastschriftmandat"