Notverkündung: Coronaverordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums

  21.09.2020    BLV
Die heute in Kraft tretende Neufassung der Coronaverordnung Sport nimmt nun auch die Neuregelungen zu den Zuschauerzahlen im Spitzen- und Profisport auf.

Mit der neuen Verordnung wird die Zuschauerregelung des Spitzen- und Profisportbetriebs in einem Probebetrieb bis einschließlich 3. November 2020 angepasst. Weiterhin gelten nach wie vor die gängigen Abstandsregeln aus der vorangegangenen Verordnung.

Die neuen Verordnungen finden Sie in den zugehörigen Dateien.

erstellt von LSV BW / blv