Neue Satzung verabschiedet

  28.04.2010    BLV
Karlsruhe (17.04.) – Bei einem außerordentlichen Verbandstag in Karlsruhe hat sich der Badische Leichtathletik-Verband (BLV) eine neue Satzung gegeben. Die Delegierten der 16 badischen Kreise und Bezirke verabschiedeten bei einer Enthaltung die neue Satzung und bestätigten anschließend einstimmig die vom Jugendausschuss beschlossene neue Jugendordnung.

Große Zustimmung gab es von den Delegierten zur neuen Satzung.

Die Weichen für ein neues Präsidium sind gestellt. [Fotos (2): Wetzel]

Beim ordentlichen Verbandstag im Jahr 2006 war beschlossen worden, eine neue Satzung zu erstellen. Dies wurde in den vergangenen drei Jahren durch eine Satzungskommission in Zusammenarbeit mit dem Präsidium erledigt. „Die bisherige Satzung war nicht schlecht“, wie BLV-Präsident Franz-Josef Eckstein (Weinheim) betonte. Die grundlegende Neufassung war jedoch notwendig, da einige Strukturen im Verband den derzeit aktuellen Gegebenheiten angepasst werden mussten.

In Karlsruhe wurde jetzt ein umfangreiches Textwerk zur Beschlussfassung vorgelegt. Dr. Corinna Mickel erläuterte als Vertreterin der Satzungskommission den Delegierten die einzelnen Änderungen. Unter anderem wird es zukünftig kein geschäftsführendes Präsidium mehr geben, sondern nur noch ein Gesamtpräsidium mit Präsident, sechs Vizepräsidenten und dem Jugendwart. Die Wahlperiode wurde von vier auf drei Jahre verkürzt. Wenige Rückfragen bestätigten die gute Arbeit der Satzungskommission, sodass die neue Satzung bei nur einer Enthaltung zügig beschlossen wurde.

Einstimmigkeit herrschte bei der Bestätigung der vom BLJA vorgeschlagenen Jugendordnung. Am 9. Oktober, beim 19. Ordentlichen Verbandstag der badischen Leichtathleten in Östringen, wird nach dieser neuen Satzung ein neues Präsidium gewählt.

Präsident Eckstein konnte sich über den harmonischen Verlauf freuen und dankte den Delegierten für diese richtungsweisende Entscheidung sowie der Satzungskommission für die gute Arbeit. Anschließend gab er bekannt, dass er sich im Oktober nicht mehr zur Wahl stellen werde.

Die neue Satzung wird nach Eintragung beim Registergericht in BL und auf der Homepage veröffentlicht.

erstellt von Ralf Wohlmannstetter