Information zu Startpässen für ukrainische Flüchtlinge

  12.04.2022    BLV Top-News BLV
Dem BLV ist die herausfordernde Situation für alle Beteiligten bewusst. Aus diesem Grund wurden folgende Regelungen beschlossen, um die Flüchtlinge und Vereine, die Flüchtlinge aufnehmen, zu unterstützen.
  1. Möchte ein Flüchtling an Wettkämpfen teilnehmen, so kann der Verein einen ganz normalen Startpassantrag stellen.
  2. Es werden keine Neuantragsgebühren auf die Startpassanträge von ukrainischen Flüchtlingen erhoben.
  3. Es werden in 2022 keine Startpassgebühren auf die Startpässe von ukrainischen Flüchtlingen erhoben.
erstellt von BLV