Bis 31. Dezember Gebührenbefreiung vom Transparenzregister beantragen

  21.12.2020    BLV
Vereine können sich auf Antrag von der Gebühr in Höhe von 4,80 Euro jährlich für die Eintragung ins Transparenzregister befreien lassen.

Für das Jahr 2020 ist hierfür eine formlose E-Mail bis Jahresende erforderlich.
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erstellt von BSB Nord / blv