Bildung von Startgemeinschaften

  18.10.2006    BLV
Nachstehend veröffentlichen wir die aktualisierten Zusatzbestimmungen für die Vereinbarung über die Bildung von Startgemeinschaften mit der Bitte um Veröffentlichung in euren Publikationsorganen.

Auf diesem Wege dürfen wir uns für die doch recht vielen positiven wie auch konstruktiv-kritischen Kommentare und Anregungen zu diesem Thema bedanken und hoffen, dass diese neue Möglichkeit der Mannschaftsbildung den erwünschten Erfolg bringt und wir gemeinsam im Anschluss an das kommende Wettkampfjahr eine positive Bilanz ziehen können..

Jan Kern
Technischer Direktor des DLV

 

 

Leichtathletikordnung (LAO)

§ 2 Nr.4 lautet:

4    Bildung von Startgemeinschaften

4.1    Zum Zweck der Bildung von Staffeln und Mannschaften (DMM, DJMM, DSMM, DAMM) können Vereine (jedoch nicht LG) innerhalb der Landesverbände Startgemeinschaften bilden. Das Startrecht für die Einzel- und die weiteren Mannschaftswettbewerbe (-wertungen) für den Stammverein bleibt davon unberührt.

4.2    Näheres regeln die "Zusatzbestimmungen für Startgemeinschaften" (siehe nachstehend).

Zusatzbestimmungen für Startgemeinschaften

1.    Startgemeinschaften (SG) können von maximal drei Vereinen eines Landesverbandes gebildet werden.

2.    In jeder Altersklasse (§ 3 LAO) kann ein Verein nur eine SG bilden, und zwar für alle Staffel- und Mannschaftswettbewerbe.
Bei kreis-/bezirksübergreifender SG ist ein Start bei Kreis-/Bezirksmeisterschaften nur im Kreis/ Bezirk des federführenden Vereins möglich.

3.    Der bei der Bildung einer SG zuerst genannte Verein ist federführend und alleiniger Ansprechpartner für die Verbandsorganisationen und wird so auch in den Wettkampf- und Ergebnislisten aufgeführt.

4.    Die SG informiert bis zum 30.11. eines Jahres den eigenen LV über die Bildung einer Startgemeinschaft für das kommende Jahr durch Angabe der beteiligten Vereine und der Altersklasse. Dafür ist ein Vordruck zu verwenden, den die LV zur Verfügung stellen, bzw. der von der Homepage des DLV (<link http: www.leichtathletik.de _blank>www.leichtathletik.de) heruntergeladen werden kann.

5.    In den Altersklassen, in denen eine SG gebildet ist, dürfen die beteiligten Vereine im laufenden Wettkampfjahr (01.01.-31.12.) nicht mit einer eigenen Staffel-, DMM-, DAMM-, DJMM-, DSMM-Mannschaft an den betreffenden Wettbewerben teilnehmen.

6.    Athleten können, unabhängig von der Zugehörigkeit ihrer Altersklasse, in einer SG nur für eine
Altersklasse gewertet werden. In ihrem Stammverein können sie im Rahmen der Übergangsmöglichkeiten in verschiedenen Altersklassen starten.

7.    Werden Angehörige der Altersklassen der Jugend- oder der Schüler/-innen innerhalb einer SG im Wege der Übergangsmöglichkeiten in Staffel- oder DMM-Wettbewerben einer älteren Altersklasse als der, der sie angehören, eingesetzt, oder werden Angehörige der Altersklassen der Senioren/-innen in Staffel- oder DMM-Wettbewerben einer jüngeren Altersklasse der Senioren/-innen eingesetzt als der, der sie angehören, so gilt dies für das gesamte laufende Wettkampfjahr (01.01.-31.12).

8.    Die Ergebnisse einer Staffel oder einer DMM-, DAMM-, DJMM-, DSMM-Mannschaft werden der SG, die Einzelergebnisse im Rahmen einer DMM-, DAMM-, DJMM-, DSMM-Mannschaft werden in den Bestenlisten dem Stammverein zugeordnet.

9.    Leistungen von Staffelwettbewerben innerhalb der DMM-, DAMM-, DJMM-, DSMM-Mannschaft können als Qualifikationsnormen für einen der Stammvereine anerkannt werden, wenn die betreffenden Staffelmitglieder alle diesem Stammverein angehören.