Dienstag 23. Oktober 2012 :: 21:51
BLV
Leichtathletik-Gemeinschaft (LG)
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt
Die Gründung bzw. Auflösung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) muss mit Begründung zwischen dem 01.10. und 30.11. eines jeden Jahres – mit Wirkung ab 01.01. des Folgejahres – bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden. Die gleichen Fristen gelten für den Bei- oder Austritt eines Vereines.
Das genaue Verfahren regelt die DLO § 2, Ziff. 2.1.
Maria Volk